Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab Juli 2021
Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Driedorf
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, dass in allen Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Driedorf der „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ umgesetzt wird und somit alle Kinder seit einigen Wochen wieder kontinuierlich betreut werden können.
Auch wenn einige Maßnahmen auf Grundlage des zurückgehenden Infektionsgeschehens deutlich reduziert werden können, möchten wir zum Schutz der Kinder, ihrer Familien und nicht zuletzt unserer Mitarbeiterinnen in den Kindertageseinrichtungen bewährte Regelungen beibehalten. Hierzu orientieren wir uns an dem Hygienekonzept zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen in Hessen während der SARS-CoV2-2-Pandemie / Stand: 29.06.2021.
Dementsprechend haben wir uns in trägerschaftsübergreifender Abstimmung dazu entschieden, unter Beobachtung des weiteren Pandemieverlaufs, besonnen zu bleiben und vorerst die „Schleusenfunktion“ in der Bring- und Abholsituation beizubehalten. Für die Kinder würde es eine enorme Herausforderung darstellen, sollten nach kurzer Zeit wieder Einschränkungen nötig sein. Dementsprechend möchten wir einen unnötigen Wechsel gewohnter Abläufe vermeiden. Hinzu kommt die Situation, dass die Kinder von unterschiedlichen Personen gebracht und abgeholt werden, was zu einer sehr problematischen Kontakt-Nachverfolgung führt und eine erhebliche Besuchermenge innerhalb der Einrichtung bedeutet. Das wöchentliche Ausfüllen der Pandemiebögen als auch das Eintragen von externen Besuchern in der ausliegenden Liste wird beibehalten.
Nach sorgfältiger Abwägung und vor dem Hintergrund der Sprachentwicklung der Kinder sowie der Impfquote der in den Einrichtungen tätigen Personen wird im Bereich der Kindertagesbetreuung auf die grundsätzliche Maskenpflicht für Fachkräfte in unseren Einrichtungen verzichtet. Eltern und externe Besucher tragen in der Einrichtung jedoch weiterhin Maske. Zudem bitten wir darum auch auf dem Außengelände eine Maske zu tragen, sollte der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden können.
Seit dem 05.07.2021 wurde die Verpflichtung zur Betreuung in konstanten Gruppen aufgehoben.
Weiterhin gelten die Betretungsverbote bei Krankheitssymptomen und Quarantäne. Das Vorgehen bei geimpften oder genesenen Personen im Sinne des § 2 Nr.2 u.3 oder Nr. 4 u.5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung wird jeweils anhand der aktuellen Verordnungen angepasst. Die detaillierte Regelung finden Sie im Hygienekonzept des Landes (als Download verfügbar: https://soziales.hessen.de/kita-regelbetrieb-seit-de-6-juli)
Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 9 Abs. 7 der Benutzungssatzung ausschließlich gesunde Kinder die Einrichtungen besuchen dürfen.
Die Mitarbeiterinnen sind angewiesen, kranke Kinder unverzüglich abholen zu lassen.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass mit Beginn des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen bzw. der Aufhebung zur Verpflichtung der Betreuung in konstanten Gruppen spätestens ab dem 5. Juli 2021 für Eltern grds. nur noch in Fällen von behördlich angeordneten Schließung der jeweiligen Einrichtung bzw. der individuell angeordneten Pflicht zur Absonderung ihres Kindes die Möglichkeit besteht, eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG bzw. Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V in Anspruch zu nehmen.
Dieses Schreiben berücksichtigt die aktuelle Verordnungslage. Sofern anderweitige Regelungen erforderlich werden, informieren wir Sie darüber. Aktuelle Informationen werden regelmäßig auf unserer Homepage unter https://www.driedorf.de/coronavirus.html veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Braun
Bürgermeister