Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen und weitere Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen und Verpflegungsentgelten

Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Driedorf

  • Die Kindertageseinrichtungen sind wieder für alle geöffnet
  • Kindergarten in Roth öffnet wieder am 25.05.2021
  • Gestaffelte Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelte ab März 2021

Kinderbetreuung

Ab sofort erfolgt in der Ev. Kindertagesstätte „Arche Noah“ Driedorf und in der Kindertagesstätte „Wäller Schatzkiste“ Mademühlen wieder der „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“, d.h., wir dürfen wieder alle Kinder in unseren Einrichtungen betreuen.

Für die Kinder aus dem Kindergarten „Rother Rabennest“ Roth wird ab Dienstag, 25. Mai 2021, wieder die Betreuung in Roth angeboten.

Der dringende Appell an die Eltern, ihre Kinder zu Hause zu lassen, wurde von der Landesregierung aufgehoben. Wir bitten allerdings zu bedenken, dass nach wie vor die Pandemie unseren Alltag bestimmt und jeder für sich das Risiko einer Ansteckung abwägen sollte.

Kinder, die eindeutig krank sind (unabhängig von einzelnen Krankheitssymptomen), gehören nicht in die Kinderbetreuung.

Weiterhin gelten die Betretungsverbote bei Krankheitssymptomen und Quarantäne. Für vollständig geimpfte und genesene Personen sind diese Regelungen inzwischen angepasst. Eine detaillierte Darstellung, wann eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle nicht betreten werden darf, finden Sie im Hygienekonzept des Landes (als Download verfügbar: https://soziales.hessen.de/kita-regelbetrieb-seit-dem-6-juli ).

Zu Ihrer Information fügen wir den Eltern-Fachkraftbrief des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, den wir über den Fachdienst Tagesbetreuung für Kinder des Lahn-Dill-Kreises und den Hessischen Städte- und Gemeindebund am 17.05.2021 erhalten haben, als Anlage bei.

Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelte in den Kindertageseinrichtungen

Aufgrund der zuletzt sehr schwierigen Situation für alle Beteiligten und vor allem für die Eltern hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 17.05.2021 entschieden, dass rückwirkend ab März 2021 gestaffelte Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelte erhoben werden. Dies gilt während der Pandemie und unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Soweit die Kinderbetreuung wegen eines Betretungsverbotes nach dem Infektionsschutzgesetz oder bundes- bzw. landesrechtlicher Vorschriften aufgrund der Corona-Pandemie nicht in Anspruch genommen wird, bzw. auf dringende Empfehlung des Bundes oder des Landes auf eine Betreuung verzichtet wird, werden die Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelte von uns rückwirkend zum 01.03.2021 gestaffelt erhoben.

  1. Wird die Einrichtung den vollen Monat nicht in Anspruch genommen, werden keine Kostenbeiträge und keine Verpflegungsentgelte erhoben.
  2. Wird eine Betreuung nur für eine begrenzte Anzahl von Tagen in Anspruch genommen, werden die folgenden Pauschalen erhoben:
    • Bis zu 5 Tage im Monat: 25 % der regulären Gebühren
    • Bis zu 10 Tage im Monat: 50% der regulären Gebühren
    • Bis zu 15 Tage im Monat: 75% der regulären Gebühren
    • Bei mehr als 15 Tagen sind die vollen Gebühren zu entrichten.
  3. Ist bei Halbtagsbetreuung eine Mittagsverpflegung gebucht, können die gleichen prozentualen Anteile wie unter Punkt 2 für die Mittagsverpflegung erhoben werden.

Dieser Beschluss gilt als Grundsatzbeschluss für die Verfahrensweise in Bezug auf die weiteren Monate während der Covid-19-Pandemie. Schließungen aus Gründen von Ferien oder Feiertagen finden bei der Reduzierung keine Berücksichtigung.

Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgemonat und gilt während der Bundes- und Landesrechtlichen Regelungen zur Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie. Eltern müssen hierfür keine Anträge stellen.

Die Gemeindevertretung wird darüber informiert und wird um Zustimmung gebeten.

Nachdem die letzten Monate allen Beteiligten in der Kinderbetreuung - seien es die Kinder und ihre Eltern, die Erzieherinnen oder die Träger - viel abverlangt haben, hoffen wir nun, dass wir dauerhaft im Regelbetrieb bleiben können.

Mit der Staffelung der Kosten möchten wir den Eltern gerne entgegenkommen, die viel auf sich genommen haben und vieles möglich gemacht haben, um die Betreuung zu Hause zu organisieren.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und die immer konstruktive und gute Kommunikation.
Bleiben Sie gesund.

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