Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Reinigung der Straßen und Bürgersteigen incl. Rinnen

gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Driedorf

Die Gemeinde Driedorf hat nach ihrer Satzung die Reinigungspflicht von Straße, Bürgersteig
und Rinne auf die jeweiligen Anlieger übertragen.

Wir bitten alle Anlieger, der Pflicht zur Reinigung der Straßen und Bürgersteige nachzukommen.

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