Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Richtlinie zur Aufstellung von Plakaten bei Wahlen im Bereich der Gemeinde Driedorf

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf hat in seiner Sitzung am 23.11.2020 folgende Richtlinie zur Aufstellung von Plakaten bei Wahlen im Bereich der Gemeinde Driedorf

beschlossen:

  • Die Gemeinde Driedorf stellt den sich bei einer Wahl im Gemeindebereich bewerbenden politischen Gruppierungen Plakatanschlagflächen auf gemeindeeigenen Wandtafeln kostenlos zur Verfügung.

  • In jedem Ortsteil wird eine Wandtafel in der Größe von 3,00 m x 2,00 aufgestellt. Über den Aufstellungsplatz entscheidet der Gemeindevorstand.

  • Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plakatierungsflächen erfolgt in der Reihenfolge der Wahlvorschläge, wie sie nach der Zulassung derselben auf den Stimmzetteln stehen.

  • Unmittelbar nach Eingang der Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung entscheidet die Gemeinde Driedorf über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plakatierungsflächen an die sich zu bewerbenden politische Gruppierungen und teilt dies den bekannten (örtlichen) Vertretern der sich an der Wahl beteiligenden Gruppierungen mit.

Sollten sich mehr Gruppierungen an der Wahl beteiligen, als Plakatierungsflächen zur Verfügung stehen, erhält zunächst jede politische Gruppierung, die bisher in dem zur Wahl anstehenden Gremium vertreten ist, eine Plakatierungsfläche auf den zur Verfügung stehenden Wandtafeln im Format von DIN A1. Über die dann verbleibende Plakatierungsfläche wird nach der Anzahl der sich bewerbenden politischen Gruppierungen entschieden. Gegebenenfalls erfolgt die Kennzeichnung der restlichen Flächen mit „Sonstige Parteien/Vereinigungen“.

  • Werden von Helfern der sich bewerbenden politischen Gruppierungen die zur Verfügung gestellten Wandtafeln vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, so ist die politische Gruppierung, denen die Helfer angehören, für den entstandenen Schaden verantwortlich. Plakate dürfen nur angeklebt (Kleister, Klebeband) werden. Die Verwendung von Heftnadeln und Reißbrettstiften ist nicht erlaubt.

  • Beschädigungen und sonstige Beeinträchtigungen an den auf den Wandtafeln aufgeklebten Plakaten gehen nicht zu Lasten der Gemeinde Driedorf, diese sind von der beeinträchtigten politischen Gruppierung selbst gegenüber dem Verursacher geltend zu machen.

  • Mit Erlass dieser Richtlinien durch den Gemeindevorstand und Bekanntgabe dieser Richtlinien an die politischen Gruppierungen ist es diesen untersagt, Plakate, Aufkleber und ähnliches Wahlkampfmaterialien im Gemeindebesitz befindlichen Sachen, wie Lichtmaste, Gebäude, Verkehrszeichen, Einfriedungsmauern, Brücken, Geländern u. ä. anzubringen. Für Zuwiderhandlungen gegen diese Richtlinien, auch ohne ausdrücklichen Auftrag durch den Vorstand oder die Vertreter dieser politischen Gruppierungen, haftet deren Rechtsvertreter. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, gegen Beeinträchtigungen der vorgenannten Art die auf Grund gesetzlicher Vorschriften möglichen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
    Auf die Gefahrenabwehrsatzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Gemeinde Driedorf wird hingewiesen.

Driedorf, den 24.11.2020

Der Gemeindevorstand

gez.

Carsten Braun
Bürgermeister

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