Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Driedorf (Kostenbeitragssatzung)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in der Sitzung am 29. Juni 2021 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Driedorf (Kostenbeitragssatzung) der Gemeinde Driedorf, in der Fassung vom 16. Juli 2018 beschlossen:

Artikel 1

  • 3a der Kostenbeitragssatzung wird neu eingefügt:
  • 3a Reduzierung und Verzicht auf Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelt bei Betretungsverboten

Soweit die Kinderbetreuung wegen eines Betretungsverbotes nach dem Infektionsschutzgesetz oder bundes- bzw. landesrechtlicher Vorschriften aufgrund einer Pandemie  oder aus Gründen Höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen werden konnte, bzw. auf dringende Empfehlung des Bundes oder des Landes auf eine Betreuung verzichtet wurde, kann der Gemeindevorstand gesonderte Regelungen für eine Reduzierung der Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelte, bis hin zu einem Verzicht treffen.
Die Gemeindevertretung ist hierüber zeitnah zu informieren.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Driedorf, 13. Juli 2021

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Driedorf

gez. Braun                                        (Siegel)

Carsten Braun

Bürgermeister

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