Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Schiedsperson in dem Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Driedorf

Die Stelle der Schiedsperson in dem Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Driedorf ist neu zu besetzen.

Nach § 4 des HSchAG ist die Stelle öffentlich auszuschreiben um jedem die Möglichkeit zu geben, sich zur Wahl zu stellen.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Interessierte richten bitte Ihre Bewerbung bis 07. Oktober 2011 an den

Gemeindevorstand Driedorf
Wilhelmstr. 16
35759 Driedorf

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