Schiedsperson (m/w/d)

Für das Schiedsamt der Gemeinde Driedorf ist das Amt der Schiedsperson (m/w/d) neu zu besetzen.

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes Dillenburg vereidigt.

Zu einer Schiedsperson sollen nur Personen ernannt werden, die

  • zwischen 30 und 75 Jahre alt sind;
  • in der Gemeinde Driedorf wohnen;
  • nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.

Aufgaben des Schiedsamtes

Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Das Schiedsamt ist auch Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung.

Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 29.03.2024, an den

Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf
Wilhelmstraße 16
35759 Driedorf

oder per E-Mail an: info@driedorf.de

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