Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Soziale Wohnraumförderung: Modernisierung von Mietwohnungen

Zielgruppe

Antragsberechtigt ist der Eigentümer / Erbbauberechtigte von Mietwohnun-gen.

Programmtyp

Darlehen

Kurzinfo

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt im Rahmen eines Landesprogramms zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 1. Januar 1995 bezugsfertig geworden sind.

Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietbindungen.

Die Wohnungen sollen nach Abschluss der geförderten Modernisierung mög-lichst dem aktuellen Ausstattungsstandard des sozialen Wohnungsbaues entsprechen.

Eckpunkte:

Förderungsfähig ist die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maß-nahmen, insbesondere die Verbesserung

  • des Wohnungszuschnittes, z. B. durch Zusammenlegung kleiner Woh-nungen zu einer großen Wohnung für kinderreiche Familien,
  • durch den Anbau von Balkonen,
  • der natürlichen Belichtung und Belüftung,
  • der Beheizung, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können,
  • der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs),
  • der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeits-schutzes,
  • des Schallschutzes,
  • der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Men-schen mit Behinderungen und
  • der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kin-derspielplätze).

Förderungsfähig ist auch eine Instandsetzung, die in Verbindung mit der Mo-dernisierung durchgeführt wird. Die Modernisierungsmaßnahme muss dabei jedoch überwiegen.

Nicht gefördert werden können energetische Maßnahmen, die die KfW im Rahmen ihrer Programme mit zinsverbilligten Darlehen fördert.

Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 85 % der för-derfähigen Kosten.

Die Verzinsung des Darlehens beginnt ab erster Auszahlung. Von da an wird das Darlehen für die Dauer von mindestens 10 Jahren bis zum nächsten regu-lären Zahlungstermin (31.3. bzw. 30.9. des Jahres für das jeweils zurück liegende Halbjahr) mit 1,2% verzinst. In den folgenden fünf Jahren wird es mit 1 Prozentpunkt unter dem marktüblichen Zinssatz verzinst. Für die Restlaufzeit kann eine marktübliche Verzinsung entsprechender erststelliger Kapital-marktmittel verlangt werden.

Die Tilgung beträgt über die gesamte Laufzeit des Darlehens 2,0%.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen kann im Einvernehmen mit dem für das Wohnungswesen zuständige Ministerium die mittelbare Belegung der Förderwohnungen nach § 22 Hessisches Wohnraumförderungsgesetzt (HWoFG) zulassen. Für die freigestellten Förderwohnungen ist entsprechender Ersatzwohnraum bereitzustellen. Dazu werden gesonderte Verfahrensregelungen getroffen.

Die WIBank zahlt das Darlehen aus, sobald der Nachweis der ordnungsgemä-ßen Sicherung erbracht ist. Das Darlehen wird in Raten nach Baufortschritt ausgezahlt.

Mit der Maßnahme darf erst nach Beantragung der Förderungsmittel und Auf-nahme in ein Bauprogramm begonnen werden.

Weitere Informationen zur Förderung im Bauprogramm 2014 erhalten Sie bei der Bauabteilung der Gemeinde Driedorf unter der Telefonnummer 02775 954224.

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