Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Umsetzung der befristeten Umsatzsteuersenkung im Bereich Frischwassergebühren       

Gemäß der gültigen Bestimmungen der Preisangabenverordnung (PAngV) des Bundes möchten wir auf folgendes hinweisen:

Der Koalitionsausschuss des Bundes hat am 04. Juni 2020 beschlossen, die Steuersätze der Umsatzsteuer ab 01.07.2020 zu senken. Für die Frischwassergebühren bedeutet dies eine Senkung der Umsatzsteuer von 7% auf 5% und somit eine Preisminderung pro verbrauchtem Kubikmeter Frischwasser von 0,03€.

Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einer Frischwassergebühr von 1,47 Euro je Kubikmeter eine Frischwassergebühr von 1,44 Euro je Kubikmeter. Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert.

Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt. Entscheidend hierbei ist das Datum der Leistungserbringung. (Stichtag 30.06.2020).

Wir weisen darauf hin, dass diese Satzungsänderung rückwirkend zum 01.01.2020 erlassen werden muss.

Unterjährig werden keine Änderungsgebührenbescheide erstellt! Die Preisminderung der Umsatzsteuer gilt für den Zeitraum 01.01.2020 bis einschließlich 31.12.2020. Die Gutschriften, die aufgrund der Preisminderung für die Verbraucher/innen entstehen, werden mit dem Jahresabrechnungsbescheid 2020/21, der Anfang Januar 2021 an alle Verbraucher/innen versendet wird, zur Auszahlung gebracht werden.

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