Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Flur 4, Flurstück 148“ im Ortsteil Waldaubach

Änderung des Flächennutzungsplans

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  2. Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3(1) BauGB

- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs -

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 09.09.2014 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Flurstück 148, Flur 4 im Ortsteil Waldaubach beschlossen. Parallel hierzu soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Driedorf für diese Fläche geändert werden. Der Beschluss zu Durchführung der beiden Bauleitplanverfahren wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit den beiden Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Brennholzhandels auf dem betreffenden Flurstück geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Plangebiets ist aus den unten abgebildeten unmaßstäblichen Karten ersichtlich.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans liegen zusammen mit der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 05.01.2015 bis einschließlich Freitag, den 23.01.2015

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden.

Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB).

Driedorf, den 15.12.2014

gez. Hardt
Bürgermeister

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