Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Flur 4, Flurstück 177“ im Ortsteil Waldaubach

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf

Änderung des Flächennutzungsplans

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  2. Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3(1) BauGB

- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes -

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 09.09.2014 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Flurstück 177, Flur 4 im Ortsteil Waldaubach beschlossen. Parallel hierzu soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Driedorf für diese Fläche unter Einbeziehung benachbarter Flächen (Flurstück 178 und Flurstück 180/3 teilweise) geändert werden. Der Beschluss zu Durchführung der beiden Bauleitplanverfahren wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit den beiden Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pferdestalls sowie der Arrondierung der Ortslage am südlichen Ortsrand geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Plangebiets ist aus den unten abgebildeten unmaßstäblichen Karten ersichtlich.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans liegen zusammen mit der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 24.11.2014 bis einschließlich Freitag, den 12.12.2014

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden.

Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB).

Driedorf, den 17.11.2014

Hardt
Bürgermeister

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