Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Vorschläge für die Besetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Driedorf
Aufforderung an die im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen
Für die Durchführung der Kommunalwahlen am 14. März 2021 ist für das Wahlgebiet der Gemeinde Driedorf ein Wahlausschuss zu bilden.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und sechs Beisitzern. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu berufen.
Der Wahlleiter beruft die sechs Beisitzer und deren Stellvertreter auf Vorschlag der im Wahlkreis vertretenen Parteien und Wählergruppen aus dem Kreis der für die Gemeindewahl Wahlberechtigten.
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge, deren Stellvertreter sowie Wahlbewerber dürfen nicht Mitglied des Wahlausschusses sein.
Der Wahlausschuss ist für die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl sowie der Ortsbeiratswahlen zuständig. Der Wahlausschuss besteht auch nach der Wahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlzeit, fort. Er ist auch für die Direktwahlen und Bürgerentscheide in der Gemeinde Driedorf während dieser Zeit zuständig.
Die Parteien und Wählergruppen in der Gemeinde Driedorf sind hiermit aufgerufen, dem Gemeindewahlleiter geeignete Vorschläge für die Besetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Driedorf und der Stellvertreter zu unterbreiten.
Die Vorschläg sollte enthalten: Familien- und Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und die Ereichbarkeit per E-Mail und Telefon.
Vorschläge richten Sie bitten bis spätestens 30. November 2020 an den
Gemeindewahlleiter
Wilhelmstraße 16
35759 Driedorf
E-Mail: wahlen@driedorf.de
Driedorf, 02. November 2020
André Maitz
Gemeindewahlleiter