Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Vorschläge zur Verleihung des Ehrenamtspreises der Gemeinde Driedorf

Die Gemeinde Driedorf kann besondere, herausragende Verdienste ihrer Bürgerinnen und Bürger mit der Verleihung des Ehrenamtspreises würdigen.

Der Ehrenamtspreis wird an Einzelpersonen verliehen; der zu ehrende Bereich erstreckt sich auf folgende Einzelprojekte oder langjährige Maßnahmen:

  • soziales Engagement, wie Altenpflege, Behindertenarbeit, Jugendarbeit
  • Hilfe für Bedürftige, Familien
  • Kultur- und Brauchtumspflege

Wichtige Vorgaben für die Verleihung des Ehrenamtspreises:

Der Preis wird verliehen für besondere, herausragende Unterstützung bzw. beispielhafte Aktivitäten bei Einzelprojekten; dies gilt auch für Katastrophenhilfe, Menschenrechtsinitia-tiven, Selbsthilfemaßnahmen in Entwicklungsländern.

Es können nur Personen berücksichtigt werden, die ihre Tätigkeit in der Freizeit ausüben und nicht in irgendeiner Form entlohnt werden. Die jeweilige Tätigkeit muss dauerhaft – wobei unterschiedliche Zeitrahmen für die einzelnen Projekte gelten – ausgeübt worden sein.

Die Auszeichnung kann pro Person max. zweimal verliehen werden

Vorschläge für die aus dem Vorjahr zu Ehrenden können bei dem Gemeindevorstand und den Ortsbeirä-ten der Gemeinde Driedorf bis zum 31. August 2013 schriftlich eingereicht werden.

Die komplette Fassung über die Richtlinien zur Verleihung des Ehrenamtspreises der Gemeinde Driedorf kann im Internet unter www.driedorf.de/ortsrecht.html nachgelesen werden.

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