Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Wasserentnahme auf den Friedhöfen
Die Gemeinde Driedorf weist darauf hin, dass die Wasserentnahme auf den Friedhöfen zu anderen Zwecken als der Grabpflege nicht gestattet ist und das es bei Verstoß gegen diese Anordnung zur einer Strafanzeige kommen wird.