Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Wasserentnahmestellen für die Landwirtschaft

In der Gemeinde Driedorf gibt es die folgenden Wasserentnahmestellen im übergeordneten Brand- und Katastrophenschutz, welche für die landwirtschaftliche Nutzung in der frostfreien Jahreszeit zur Verfügung gestellt werden:

  • Driedorf, Höllkopfstraße
  • Heiligenborn, Wilhelmshöhe
  • Roth, unterhalb Ski-Langlaufhütte
  • Waldaubach, gegenüber Friedhof

Die Zapfstellen sind ab der 14. KW 2017 wieder nutzbar und werden je nach Witterung voraussichtlich bis Herbst 2017, längstens bis zum Beginn der nächsten Frostperiode, zur Verfügung stehen.

Für die Nutzung dieser Zapfstellen sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Die Wasserentnahme wird nur für eine landwirtschaftliche Nutzung gestattet.
  • Die an den jeweiligen Zapfstellen ausgewiesenen Tagesnutzungszeiten sind einzuhalten. Eine Wasserentnahme außerhalb dieser Zeiträume ist nicht gestattet.
  • Es wird nur ein beaufsichtigtes Wasserzapfen gestattet. Der Landwirt hat die Zapfstelle während des Betankens der Behälter nicht zu verlassen.
  • Die Hydranten sind langsam und vorsichtig zu öffnen und wieder ordnungsgemäß zu verschließen. Rücksichtsloses Bedienen kann zu Beschädigungen bzw. Totalausfall führen!
  • Dauerhafte Anbauten sind nicht gestattet.
  • Jede Zapfstelle ist direkt nach der Nutzung wieder mit dem Originaldeckel zu verschließen.
  • Die Flächen vor, hinter sowie neben der Zapfstelle sind eigenverantwortlich sauber zu halten und vor Beschädigungen zu schützen.
  • Die Beeinträchtigung der angrenzenden Verkehrsfläche sowie des Straßenverkehrs ist zu minimieren.

Im Interesse aller Landwirte kann die Nichteinhaltung der o. g. Hinweise eine Nutzungsuntersagung oder dauerhafte Sperrung einer oder aller Wasserentnahmestellen auch während der frostfreien Zeiten zur Folge haben.

gez. Braun

Bürgermeister

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