Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Wasserzählerstände per Selbstablesung melden!     

Zählerstände müssen bis 28. Dezember 2020 an die Steuerverwaltung der Gemeinde Driedorf gemeldet werden.

In diesem Jahr wird die Gemeinde Driedorf keine Personen zur Erfassung der Wasserzählerstände beauftragen. Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie bitten wir hier um Ihr Verständnis und gehen davon aus, dass dies auch in Ihrem persönlichen Interesse ist.

In diesem Jahr werden alle Hausbesitzer per Postkarte durch die Gemeinde Driedorf angeschrieben und zur Selbstablesung und Übermittlung der Daten aufgefordert. Die Zählerstände sind Online über unsere Homepage www.driedorf.de oder mit QR-Code per Smartphone an die Gemeinde Driedorf zu übermitteln.

Die Zählerstände müssen bis spätestens 28.12.2020 an die Steuerverwaltung der Gemeinde Driedorf übermittelt werden. Zählerstände, die nach diesem Datum eingehen, können bei der Jahresabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall erfolgt eine Schätzung in Abhängigkeit des Vorjahresverbrauchs.

Nicht gemeldete Zählerstände können durch Schätzungen zulasten der Bürger/innen ausfallen.

Sollte das Ergebnis dieser Schätzung nicht dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen, weisen wir darauf hin, dass eine nachträgliche Korrektur der Rechnung aufgrund der besonderen Umstände nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen möglich sein wird. Dafür bitten wir um Verständnis.

Fragen zum Thema „Onlinezählerstandserfassung“ können Sie gerne mit Herrn Dapper, Telefon 02775 – 9542-16, bjoern.dapper@driedorf.de , besprechen.

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