Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Wichtige Info zum Gelben Sack für Gewerbekunden

Wann dürfen Gewerbebetriebe den Gelben Sack nutzen?

Jeder Endverbraucher darf Verkaufsverpackungen kostenfrei über den Gelben Sack entsorgen.
Als Endverbraucher wird ein Gewerbebetrieb angesehen, wenn die dort beschäftigten Mitarbeiter die in der Verpackung enthaltenden Dinge selbst verbrauchen oder verarbeiten. Insbesondere dürfen die Waren nicht weiter veräußert werden.

Darüber hinaus anfallende Verpackungen, die Kunden im Geschäft nach Auspacken der Ware zurücklassen oder so genannte Um- und Transportverpackungen dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

Begriffsbestimmungen

Verkaufsverpackung:

Verkaufsverpackungen fallen in einer Einheit mit dem gekauften Produkt an, wie zum Beispiel Getränkekartons.

Umverpackung:

Umverpackungen werden zusätzlich zu den Verkaufsverpackungen genutzt. Sie werden aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit, des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung genutzt oder erleichtern ein Umpacken der Ware. Zum Beispiel ein Pappkarton in dem 12 Getränkekartons verpackt sind

Transportverpackung:

Transportverpackungen erleichtern den Transport der Ware. Sie fallen beim Vertreiber an. Zum Beispiel Paletten oder Schrumpffolie.

Wie und wo erhalten Sie die Gelben Säcke?

Gewerbekunden wenden sich bei Bedarf an folgende Hotline der SITA: 0800 188 99 66

oder per email: dsd-ldk@sita-deutschland.de

Zurück