Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Gemäß § 50 Abs. 1 bis 3 und § 42 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Meldebehörde Daten an andere Stellen aus dem Melderegister übermitteln oder zum Zweck der Veröffentlichung bekannt geben. Die Auskünfte erstrecken sich auf Doktorgrad, Namen, Vornamen, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums von Einwohnern der Gemeinde Driedorf.

In den nachfolgend genannten Fällen haben Sie ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten, für die keine Begründung erforderlich ist. Dies betrifft:

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, wenn ein Familienangehöriger (Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern) Mitglied dieser Religionsgemeinschaft sind, ausgenommen für Zwecke des Steuererhebungsrechts (§42 Abs. 3 BMG)

  • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG)

  • Für den Fall eines Alters- und Ehejubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Bei Ehejubiläen ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich. (§50 Abs. 2 und 5 BMG)

  • Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) (§50 Abs. 3 und 5 BMG)

Wie können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen?

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bei der Meldebehörde der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstr. 16, 35759 Driedorf formlos schriftlich mit persönlicher Unterschrift oder durch persönliche Erklärung einzulegen.

Die Sperre bleibt so lange wirksam, wie Sie für eine Wohnung in Driedorf gemeldet sind bzw. bis Sie die Sperre wieder schriftlich aufheben.

Bitte beachten Sie auch, dass das Einwohnermeldeamt keine Gruppenauskünfte an gewerbliche Nutzer gibt, wie z. B. an Werbeagenturen, Reiseunternehmen, Lotterien, Handelsketten usw.

Ihr Einwohnermeldeamt

Zurück