Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Widmung der Straßenverkehrsfläche "Unter der Heeg" im Ortsteil Heisterberg als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Entsprechend § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der Fassung vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 2 G zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Vorschriften vom 26.06.2015 (GVBl. S. 254), werden hiermit die Verkehrsflächen Unter der Heeg, im Ortsteil Heisterberg, Flur 1, mit den Wegeparzellen Flurstücke 56, 57 und 44 vollständig, Flurstück 77 ab der Einmündung der Parzelle 56 bis zur Einmündung in die Parzelle 64/2, Flurstück 64/2 ab der Einmündung der Parzelle 77 bis zur Anbindung an die Parzelle 64/1 und Flurstück 64/1 ab der Anbindung der Parzelle 64/2 bis zur Anbindung an die Erschließungsanlage Gartenstraße als Gemeindestraße gemäß § 3, Abs. 1, Nr. 3, HStrG, für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Widmungsbereich ist in dem nachstehend abgebildeten Lageplan markiert. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Widmung.
Die Widmung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Widerspruchsfrist von einem Monat bei der Behörde eingegangen ist.
5759 Driedorf, 10.10.2016
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf
gez. Bastian
Bastian, 1. Beigeordneter