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Ehrenamt

Das Ehrenamt ist ein öffentliches Amt, das der Inhaber unentgeltlich ausübt. Der Amtsträger erhält nur die Auslagen und den Verdienstausfall erstattet.

Für die Gemeinde sind die politischen Mandatsträger, die Feuerwehrangehörigen, die Schöffen des Ortsgerichtes, die Schiedspersonen sowie die Wahlhelfer ehrenamtlich tätig.

All diesen Bürgerinnen und Bürgern gilt ein besonderer Dank, da sie aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde mitwirken.

Ortsgericht der Gemeinde Driedorf

Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes Driedorf ist das Amtsgericht in Herborn.
Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von zehn Jahren ernannt.

Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.

Wenn Sie Fragen zum Ortsgericht haben bzw. einen Termin vereinbaren möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an den Ortsgerichtsvorsteher.

Ortsgerichtsschöffen für die Gemeinde Driedorf

Schöffen für das Ortsgericht Driedorf
Funktion und Name Anschrift und Kontakt  
Ortsgerichtsvorsteher    
Herr Gert Rode Sonnenweg 1,
35759 Driedorf
Tel.: 027757405
Beginn: 24.03.2017
Schöffen und stellv. Ortsgerichtsvorsteher    
Herr Peter Brachmann Roth, Am Schönblick 27, 35759 Driedorf Beginn: 02.03.2006
Schöffen    
Herr Klaus Bastian Münchhausen, Waldstraße 12, 35759 Driedorf Beginn: 15.01.2016
Herr Alexander Stahl Mademühlen, Wiesenstraße 14, 35759 Driedorf Beginn: 04.06.2021
Herr André Maitz Mademühlen, Plettstruther Weg 9, 35759 Driedorf Beginn: 13.01.1998
Aufgabenbebiete für das Ortsgericht

Aufgabenbebiete für das Ortsgericht

Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften:
Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit, dass sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben.
Die Unterschriften und Abschriften werden nur beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz, ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht. Unterschriften müssen vor dem Ortsgericht vollzogen werden. Bei Personen, die nicht persönlich bekannt sind, ist eine Ausweisdokument vorzulegen.

Schätzungen: 
Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von:Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind; soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.

Sterbefallsanzeige:
Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallsanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der Ortsgerichtsvorsteher bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.

Sicherung des Nachlasses: 
Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 1. hierzu ein Bedürfnis besteht 2. die Erben unbekannt sind oder 3. ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen: 
Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen der Grundstücke, die in seinem Bezirk liegen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen mitzuwirken.

Schiedsamt der Gemeinde Driedorf

Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen.

Schiedspersonen

Für den Schiedsamtsbezirk Driedorf, Heiligenborn, Heisterberg, Hohenroth, Mademühlen, Münchhausen, Roth, Seilhofen und Waldaubach haben sie folgende Ansprechpartner:

Schiedpsersonen in der Gemeinde Driedorf
Funktion und Name Anschrift  
Schiedsperson    
Herr Bernd Ulrich Meuser Münchhausen,
Neuwies 2,
35759 Driedorf
Tel.: 02775 1524
Schiedsperson seit 03.08.2012
Stellv. Schiedsperson    
Frau Karin Kegel Roth,
Finkenweg 20,
35759 Driedorf
Stellv. Schiedsfrau seit 03.09.2019

Die Schiedspersonen werden auf fünf Jahre gewählt! (§ 4 Abs. 1 HSchAG).

Weitere Informationen vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - erhalten Sie unter www.schiedsamt.de. Der BDS informiert über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter.

Ortslandwirte für die Gemeinde Driedorf

In allen Gemeinden werden gem. § 5 Berufsstandsmitwirkungsgesetz (BerStdMitwG) Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertretungen vom Gebietsagrarausschuss des jeweiligen Landkreises für sechs Jahre benannt.

Die Aufgaben der Ortslandwirte/innen sind im Berufsstandsmitwirkungsgesetz dargestellt. Dort heißt es unter anderem:
"Die Landwirtschaftsbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Orts- und Kreislandwirte/innen unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstückverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit“.

Ortslandwirte in der Gemeinde Driedorf 2021 - 2026

Amtsbezirk Funktion Name Tel.-Nr.
Driedorf, Heiligenborn, Heisterberg, Roth, Waldaubach Ortslandwirt Herr Christopher Uhl 0178 3330961
Driedorf, Heiligenborn, Heisterberg, Roth, Waldaubach Stellvertretender Ortslandwirt Herr Benjamin Grün 02775 1639
Hohenroth, Mademühlen, Münchhausen, Seilhofen Ortslandwirt Michael Weis 02775 7611
Hohenroth, Mademühlen, Münchhausen, Seilhofen Stellvertretender Ortslandwirt Rüdiger Theis 02775 1203

Die Ortslandwirte werden für sechs Jahre benannt (§ 5 Abs. 1 BerStdMitwG).

Ehrenbürger der Gemeinde Driedorf

Die Gemeinde kann Personen, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.

Personen, die als Mitglieder der Gemeindevertretung, Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte insgesamt mindestens zwanzig Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen erhalten:

  • Ehrenvorsitzende oder Ehrenvorsitzender der Gemeindevertretung
  • Ehrengemeindevertreterin oder Ehrengemeindevertreter
  • Ehrenbürgermeisterin oder Ehrenbürgermeister
  • Ehrenbeigeordnete oder Ehrenbeigeordneter
  • Ehrenmitglied des Ortsbeirates
  • Ehrenortsvorsteherin oder Ehrenortsvorsteher
  • eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz Ehren

Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend ausgeübten Funktion richten.

Das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung werden in einer Sitzung der Gemeindevertretung verliehen. Die Geehrten erhalten eine Urkunde über die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung.

Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung wegen unwürdigen Verhaltens entziehen.

Ehrenbürger der Gemeinde Driedorf

Ehrenbürger der Gemeinde Driedorf
Name Datum der Auszeichnung
Weyel, Bruno † 21.06.2011
Dapper, Lieselotte 05.07.2013
Haust, Hans-Peter 07.02.2016
Bernhardt, Hans-Joachim 02.03.2018
Denius, Willi 26.11.2021

Ehrenbeigeordnete der Gemeinde Driedorf

Name Datum der Auszeichnung
Triesch, Ernst † 21.02.1989
Knaup, Hubert † 18.03.1997
Weyel, Bruno † 18.03.1997
Stahl, Karl-Ernst 02.02.2002
Thomas, Gerhard 02.02.2002
Brachmann, Peter 13.12.2011
Lüneburger, Michael 13.12.2011
Wengenroth, Kurt 13.12.2011
Simon, Elke 21.11.2022
Müller, Willi 21.11.2022
Haas, Volker 21.11.2022

Ehrengemeindevertreter der Gemeinde Driedorf

Name Datum der Auszeichnung
Gimbel, Rudi 18.03.1997
Maitz, Horst † 18.03.1997
Reichart, Horst † 18.03.1997
Plescher, Alois † 02.02.2002
Stahl, Alfred 02.02.2002
Betz, Karin 13.12.2011
Georg, Herbert † 13.12.2011
Heuser, Hartmut 13.12.2011
Lauer, Hans-Hermann † 13.12.2011
Weyel, Gerhard 13.12.2011
Würz, Elke 24.05.2019
Wagener, Ludger 24.05.2019
Denius, Willi 21.11.2022
Hofmann, Lutz 21.11.2022
Stöber, Luise-Katharina 21.11.2022
Hartmann, Wolfgang 21.11.2022

Ehrenmitglied des Ortsbeirates

Name Ortsbeirat Datum der Auszeichnung
Zöbisch, Arwed Roth 24.05.2019

Ehrenamts-Card

Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung!

Deshalb hat die Hessische Landesregierung, gemeinsam mit den Landkreisen und Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.

Durch dieses Anerkennungsinstrument erhalten inzwischen über 15.000 Menschen die Möglichkeit, landesweit über 1.800 Vergünstigungen beim Besuch von öffentlichen und privaten Einrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen. Sportclubs, Kinos, Museen, Freizeitparks, der Einzelhandel und viele mehr machen mit, wenn es darum geht, den Einsatz der ehrenamtlich Engagierten zu honorieren.

Ehrenamt in Hessen