Antrag auf einmalige Vereinsförderung

Corona-Hilfe 2021

In der Gemeinde Driedorf ansässige eingetragene Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, können einen Antrag auf eine einmalige Vereinsförderung stellen. Diese Möglichkeit wurde im Hinblick auf die Vereinsarbeit unter Corona-Bedingungen, welche zusätzliche Ressourcen erfordert, durch Beschluss der Gemeindevertretung am 25. Mai 2021 geschaffen.

Die Gemeindevertretung hat eine einmalige Vereinsförderung, zu Gunsten gemeinnütziger Driedorfer Vereine, in Höhe von 200,00 EURO pro Verein zzgl. 5,00 EURO pro aktivem Vereinsmitglied (maximal 1000,00 EURO pro Verein), als einfache und unbürokratische Unterstützung der Vereinsarbeit beschlossen.
Vereine mit eigenen oder angepachteten Gebäuden und Anlagen erhalten zusätzlich eine einmalige Förderung von 250,00 EURO.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss, soweit die relevanten Angaben im Antrag richtig, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung, die nur auf Antrag gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Ausgenommen sind politische Parteien und deren Vereine und Verbände sowie direkte und indirekte kirchliche Institutionen.

Den Antrag können Sie hier herunterladen und uns eingescannt über dieses Formular oder per Mail an oder auf dem Postweg zukommen lassen.

PDF: Soforthilfe Vereinsförderung.pdf (105,7 KiB)

Word: Soforthilfe Vereinsförderung.docx (151,9 KiB)

Ich willige ein, dass diese Website und der Empfänger meine übermittelten Informationen speichert, um die Vereinsförderung bearbeiten zu können.

Was ist die Summe aus 1 und 1?